Nebenwirkungen von Medikamenten melden

So tragen Sie dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen

Sie haben von Ihrem Arzt ein Arzneimittel verschrieben bekommen oder ein nicht rezeptpflichtiges Medikament in der Apotheke gekauft. Zu Hause lesen Sie die Packungsbeilage aufmerksam durch und beginnen mit der Einnahme bzw. Anwendung. Dann müssen Sie feststellen, dass das Präparat eine unerwünschte Wirkung zeigt, eine sogenannte Nebenwirkung. Was tun Sie?

Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheker beziehungsweise deren Arzneimittelkommissionen sind über ihre jeweilige Berufsordnung verpflichtet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, die sogenannten Nebenwirkungen, zu melden. So können Arzneimittelrisiken möglichst schnell erkannt werden.

Dies funktioniert aber nur, wenn die Patienten Verdachtsfälle auch tatsächlich melden. Doch dies geschieht nicht immer. Nicht jede Beobachtung wird an den Arzt weitergegeben. Auch wird eine bestimmte Reaktion nicht immer mit dem Arzneimittel in Verbindung gebracht.

In einer gemeinsamen Kampagne fordern jetzt alle europäischen Arzneimittelbehörden Patienten auf, auftretende Nebenwirkungen von Arzneimitteln, insbesondere von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, zu melden. Damit tragen die Patienten dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen.

Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), erklärt: „Ob nach der Einnahme verschreibungspflichtiger oder rezeptfreier Arzneimittel: Es ist in beiden Fällen wichtig, dass möglichst viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden. Das hilft den Arzneimittelbehörden, Risikosignale so früh wie möglich zu erkennen und dann bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu treffen.“

Beim Auftreten von unerwünschten Wirkungen sind Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin oder das Apothekenteam natürlich die ersten Ansprechpartner. Patienten können sich aber auch direkt an das BfArM wenden. Dazu hat das BfArM auf seiner Internetseite speziell für Verbraucher ein Online-Meldeformular eingerichtet sowie einen Meldebogen, mit dem Verdachtsfälle auch per Brief oder Fax gemeldet werden können: www.bfarm.de/uawmelden

Das BfArM weist ausdrücklich darauf hin, dass die Meldung einer Nebenwirkung nicht den Arztbesuch ersetzt. Nur der behandelnde Arzt kann und darf beurteilen, wie weiter vorgegangen wird: ob z. B. ein Herabsetzen der Dosis oder gar ein Absetzen des betroffenen Medikaments notwendig und medizinisch sinnvoll ist.

Da der behandelnde Arzt den Patienten und seine Erkrankung gut kennt, stellt er eine wichtige Informationsquelle dar, deshalb sollten der Meldung auch eventuell vorhandene Arztbriefe oder Krankenhausberichte zusätzlich beigefügt werden.

Gut zu wissen: Alle Daten werden über eine gesicherte Verbindung in die Datenbank übermittelt und selbstverständlich vertraulich behandelt.

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