Neu beim Röntgenpass

Empfehlung: Führen Sie Ihren Röntgenpass selbst!

Seit dem 31.12.2018 sind Arztpraxen und Kliniken nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Patienten einen Röntgenpass zur Verfügung zu stellen und Röntgenuntersuchungen darin einzutragen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt, jetzt in Eigenregie Buch über alle strahlendiagnostischen Untersuchungen zu führen.

Beim Zahnarzt, beim Orthopäden, in der radiologischen Praxis oder in der Klinik: In Deutschland werden etwa 135 Millionen Röntgenuntersuchungen pro Jahr durchgeführt. Demnach wird jeder Deutsche im Schnitt 1,7 Mal pro Jahr geröntgt. Die zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen führen die Statistik an, gefolgt von Röntgenuntersuchungen des Skeletts (Schädel, Schultergürtel, Wirbelsäule, Beckengürtel, Extremitäten) und des Brustkorbs (bezogen auf das Jahr 2014).

Am häufigsten kommen konventionelle Röntgenaufnahmen vor, die mit einer relativ niedrigen Strahlenexposition verbunden sind. Und doch sind viele Patienten besorgt, wenn sie zum Röntgen müssen.

Ist Röntgen schädlich?
Inge Paulini, Präsidentin des BfS, erklärt: „Wir gehen davon aus, dass jede Röntgenuntersuchung mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden ist. Im Sinne des vorsorgenden Strahlenschutzes sollte daher jede überflüssige Röntgenuntersuchung vermieden werden.“

Eine strahlendiagnostische Anwendung sollte nur dann erfolgen, wenn die gesetzlich vorgeschriebene so genannte rechtfertigende Indikation vorliegt. Das heißt, die Maßnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Patient aus der Untersuchung einen Nutzen zieht, der größer als das Risiko sein muss.

Oft können auch alternative Diagnoseverfahren eingesetzt werden. Das Bfs rät den Patienten, sich über Maßnahmen informieren zu lassen, bei denen keine Röntgenstrahlung oder radioaktiven Stoffe eingesetzt werden, wie z. B. die Magnet-Resonanz-Tomografie (MRT) oder die Ultraschalldiagnostik.

Und wenn eine Röntgenuntersuchung unumgänglich ist?
Inge Paulini empfiehlt Patientinnen und Patienten, „ein Dokument zu führen, in dem von Arztpraxen und Kliniken freiwillig Röntgen- und nuklearmedizinische Untersuchungen eingetragen werden. Damit kann ein Abgleich mit vorherigen Aufnahmen erfolgen und auf eine unnötige Wiederholungsuntersuchung verzichtet werden.“

Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt allen Interessierten auf seiner Internetseite www.bfs.de ein Dokument zum Download zur Verfügung, das für eine persönliche Dokumentation genutzt werden kann. Auch der bestehende Röntgenpass kann zu diesem Zweck weiter verwendet werden.

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