Sonnenschutz bei Kindern

Neu in der Vorsorgeuntersuchung U5

Die Vorsorgeuntersuchung U5 ist erweitert worden: Kinder- und Jugendärzte klären Eltern im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung jetzt auch über die Gefahr von UV-Strahlung auf. Die U5 erfolgt bei sechs Monate alten Säuglingen und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Die Zahl der Hautkrebserkrankungen ist in Deutschland extrem gestiegen: In den letzten 40 Jahren hat sie sich vervierfacht! Hautkrebs wird in erster Linie durch die ultraviolette Strahlung der Sonne verursacht. Für die Entwicklung sind maßgeblich jene UV-Schäden der Haut verantwortlich, die bereits im Kindes- oder Jugendalter entstanden sind. Deshalb ist Sonnenschutz bei jungen Familien von Anfang ein wichtiges Thema.

Um Eltern möglichst frühzeitig für die Gefahr durch Sonneneinstrahlung zu sensibilisieren, ist die Aufklärung rund um den Sonnenschutz von Kindern jetzt in die U5-Vorsorgeuntersuchung aufgenommen worden. Denn wie empfindlich die Haut ihrer Kinder ist, wissen viele Eltern nicht.

Immer wieder sehen die Kinder- und Jugendärzte Kinder mit einem Sonnenbrand in ihrer Praxis. Kinderhaut ist dünner als die von Erwachsenen, und die Eigenschutzmechanismen, die die Haut gegen Sonnenstrahlung entwickelt, sind noch nicht ausgereift. Deshalb können schon niedrige Dosen UV-Strahlung gefährliche Schäden verursachen, die das Hautkrebsrisiko erhöhen.

Durch einfache Maßnahmen lassen sich UV-Schäden und Sonnenbrände verhindern: Zum einen muss eine starke Sonnenbestrahlung unbedingt vermieden werden. Zum anderen sollte das Kind durch sonnengerechte Kleidung und ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.

Wichtig ist natürlich auch, dass die Eltern ihren Kindern ein gutes Vorbild sind und ihnen zeigen, wie ein vernünftiger und verantwortungsvoller Umgang mit der Sonne aussieht.

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