Titandioxid in Zahncremes
Was kommt besser nicht auf die Bürste?
14.06.2023
Titandioxid war lange Zeit als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen – seit August 2022 ist der Farbstoff in Lebensmitteln EU-weit verboten. In Kosmetika ist er weiterhin erlaubt, so auch in Zahncremes. Doch für die Zahnpflege ist Titandioxid nicht nötig. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich die Inhaltsstoffe seiner Zahncreme genauer ansehen.
Als Lebensmittelzusatzstoff E 171 EU wurde Titandioxid jahrelang unter anderem in Süßwaren und Überzügen, wie in Dragees und Kaugummi, verwendet. Seit der jüngsten Risikobewertung gilt der Farbstoff als nicht mehr sicher. Da eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann, ist der kritische Stoff seit August 2022 in Lebensmitteln EU-weit verboten.
In Kosmetika wird Titandioxid jedoch nach wie vor verwendet. Hierzu zählt auch Zahnpasta. Das weiße Farbpigment ist in vielen Zahncremes enthalten – und das nur, um die Zahncreme selbst weiß zu färben, nicht die Zähne. Für die Zahnpflege ist Titandioxid nicht nötig.
Zwar ist die enthaltene Menge in Zahncremes vergleichsweise gering. Üblicherweise enthalten sie bis zu ein Prozent Titandioxid, so die Stiftung Warentest. Beim Putzen würden schätzungsweise zehn Prozent verschluckt. Sie rechnet vor, dass Erwachsene, die täglich rund zwei Gramm Zahnpasta verwenden, im Jahr etwa 0,73 Gramm Titandioxid aufnehmen könnten – durch abgeleckten Lippenstift wären es bis zu 3,5 Mal mehr. Dennoch rät die Stiftung Warentest aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes von Zahncremes mit dem kritischen Zusatzstoff ab.
Zurzeit erfolgt im Auftrag der EU-Kommission eine neue Risikobewertung von Titandioxid in Kosmetika – die Ergebnisse werden im Laufe des Jahres erwartet. Doch viele Hersteller von Zahncremes haben den Farbstoff bereits aus ihren Rezepturen entfernt.
Dass Zahnpflege auch ohne Titandioxid sehr gute Ergebnisse erzielt, zeigt auch der aktuelle Test der Stiftung Warentest. Alle 20 Zahnpasten, die getestet wurden, sind frei von Titandioxid. Die ausführlichen Ergebnisse des Zahnpasta-Tests finden Sie in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test oder online unter www.test/zahnpasta.
Und wenn Sie jetzt überprüfen wollen, ob Ihre Zahncreme den kritischen Farbstoff enthält, werfen Sie einen Blick auf die Zutatenliste: Titandioxid in Kosmetika wird als „CI 77891“ oder „Titanium Dioxide“ aufgeführt.
Weiterführende Informationen zu Titandioxid erhalten Sie unter anderem auf den Websites des Bundesinstituts für Risikobewertung (www.bfr.bund.de) und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de).
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