Tattoo-REACH

Neue Verordnung zum Verbot für Tätowierfarben in Kraft

Seit dem 4. Januar 2022 ist eine Änderung der REACH-Verordnung in Kraft: die sogenannte Tattoo-REACH. Damit gelten für Tätowierfarben jetzt strengere Regeln in der Europäischen Union: Schrittweise werden bestimmte Stoffe in Tätowiermitteln und „Permanent Make-ups“ beschränkt.

Update 10.05.2022

REACH – so heißt die Europäische Chemikalienverordnung, die bereits seit 2007 die Verwendung von Stoffen mit bekannten und vermuteten gesundheitsschädigenden Wirkungen reguliert. Sie regelt auch die Verwendung von Stoffen in Kosmetikprodukten, Haarfarben und Tätowierfarben. In über 4.000 Chemikalien, die bisher für Tätowierfarben und Tinten für Permanent-Make-up benutzt werden, sieht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein Gesundheitsrisiko und verbietet jetzt ihren Einsatz innerhalb der gesamten EU.

Zum Hintergrund der neuen Verordnung erklärt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):

„Tätowiermittel können aus vielen Einzelsubstanzen bestehen, die in ihrer möglicherweise gesundheitsschädlichen Wirkung für diese Anwendung nicht bewertet sind. Für bunte Tätowierungen werden meist organische Pigmente verwendet, die eine hohe Farbbrillanz aufweisen. In „Permanent Make-ups“ kommen vor allem Eisenoxide und Ruße zum Einsatz. Problematische Inhaltsstoffe in Tätowiermitteln können z. B. krebserzeugende aromatische Amine als Spaltprodukte organischer Farbmittel oder als Verunreinigungen, aber auch Konservierungsmittel und Schwermetalle als Verunreinigungen sein.

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Ferner gibt es inzwischen Tätowiermittel mit Spezialeffekten wie etwa „Glow-in-the-dark“, deren Inhaltsstoffe weitgehend unbekannt sind. Als unerwünschte akute Folgen können auftreten: Infektionen, Fremdkörperreaktionen, Narben oder allergische Reaktionen.“

Problematisch ist die unzureichende Datenlage – es fehlen Studien darüber, wie groß das Gesundheitsrisiko durch die betroffenen Stoffe tatsächlich ist. So stellt das BfR fest: „Über die Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln ist wenig bekannt.“

Wie sicher sind die neuen Farben?
Genau das ist auch ein Problem bei den neuen, EU-konformen Tätowiermitteln, die inzwischen – wenn auch noch eher spärlich – auf den Markt gekommen sind. Sie sind in einer relativ kurzen Zeit entwickelt worden. Entsprechen sie auch den Qualitätsansprüchen der Tätowierer*innen? Lässt sich die Tinte gut verarbeiten? Und vor allem: Ist sie unschädlich? „Bislang gibt es keine verbindlichen Kriterien, nach denen eine Sicherheitsbewertung von Tätowiermitteln erfolgen kann“, so das BfR.

Bis erste Testergebnisse vorliegen, bleibt wohl erst einmal die Unsicherheit – sowohl bei den Betreiber*innen von Tätowierstudios als auch bei den Verbraucher*innen, die planen, sich ein Tattoo stechen zu lassen.

Auch der Bundesverband Tattoo e.V. (BVT) sieht zwar einen Regulierungsbedarf der Branche, um Verbraucher, Tätowierer und alle weiteren Marktteilnehmer zu schützen. Das akute Problem sei jedoch, „dass einige der kürzlich erlassenen Gesetze ohne das Hinzuziehen der Branche selbst erarbeitet werden. Dadurch entstehen Gesetze, die, wie am Beispiel der kürzlich beschlossenen REACH Verordnung der ECHA, den Verbraucherschutz für die europäische Bevölkerung nicht verbessern. Sie schaffen Rahmenbedingungen, deren Folgen für Verbraucher einen schlechteren Schutz bieten als zuvor.“ Als Folge dieser Entwicklung hat der BVT die bundesweite Aufklärungskampagne „Tattoo2030“ ins Leben gerufen: mit einer Kampagnen-Website, die viele weitere Informationen zum Thema bereithält.

Übergangsfrist bis 04.01.2023
Nach der neuen REACH-Verordnung dürfen viele der bisher genutzten Tätowierfarben nicht mehr eingesetzt werden. Schwarz, Grau und Weiß sind bereits seit einer Weile auch REACH-konform erhältlich, so dass viele Tätowierer*innen aktuell nur schwarz-weiße Tattoos anbieten.

Für manche Stoffe, die als gefährlich eingestuft worden sind, gibt es eine Übergangsregelung, wie zum Beispiel für die beiden Pigmente „Blue 15:3“ und „Green 7“. Sie dürfen noch bis zum 04.01.2023 in Tätowierfarben enthalten sein. Dennoch müssen auch Grün- und Blautöne, in denen diese Pigmente enthalten sind, den neuen Anforderungen entsprechen.

Hier gibt’s Antworten auf viele Fragen
Für alle, die sich näher zum Thema Tätowiermittel informieren möchten, hat das BfR einen Fragen-Antwort-Katalog zusammengestellt: https://www.bfr.bund.de

Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hält auf der Seite www.safer-tattoo.de viele Informationen für Sie bereit.

Quellen:
www.bfr.bund.de: Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln. Aktualisierte FAQ des BfR vom 6. Januar 2022
Bundesverband Tattoo e.V., Pressemitteilung zur Aufklärungskampagne „Tattoo2030“, 03.01.2022

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