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Masern

Masern zählen zwar zu den typischen Kinderkrankheiten, doch zunehmend erkranken auch Jugendliche und Erwachsene daran. Eine Maserninfektion ist keine harmlose Erkrankung: Bei etwa jedem 10. Betroffenen kommt es zu schwerwiegenden Komplikationen, die auch zum Tod führen können. Den wirksamsten Schutz bietet die Impfung.

Was sind Masern?
Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung: Bei ungeimpften Menschen führt eine Ansteckung mit Masernviren nahezu immer zu einer Infektion. Neben vielfältigen Beschwerden wie Fieber und dem typischen roten Hautausschlag leiden die Patienten auch unter einem erheblich geschwächten Allgemeinzustand. Bei Verdacht auf eine Ansteckung muss unverzüglich eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden. Außerdem muss der Erkrankte isoliert werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Wer ist betroffen?
Jeder Mensch, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine vollständige Impfung geschützt ist, kann an Masern erkranken. Besonders gefährdet sind Säuglinge sowie Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine oder gar beide Impfungen in der Kindheit versäumt wurden. Bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die nicht geimpft werden können, Säuglingen und Erwachsenen besteht zudem ein höheres Risiko, dass es bei einer Masernerkrankung zu Komplikationen kommt.

Wie werden Masern übertragen?
Das Masernvirus (Briarcus morbillorum) ist ein sogenanntes RNA-Virus: Sein Erbgut besteht aus Ribonukleinsäure (RNA). Einziger Wirt ist der Mensch. Es befällt bevorzugt Zellen des Immun- und Nervensystems.

Die Masernviren werden durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Jeder Kontakt zu einem Erkrankten kann zu einer Ansteckung führen: Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speicheltröpfchen über die Luft verbreiten und eingeatmet werden, selbst aus einigen Metern Entfernung.

Außerdem ist der direkte Kontakt mit infektiösem Sekret aus Rachen oder Nase ansteckend – deshalb kann z. B. auch das Trinken aus einem benutzten Glas oder die gemeinsame Verwendung desselben Bestecks zu einer Ansteckung führen. Masernviren können in der Luft bis zu zwei Stunden überleben.

Die Ansteckungsgefahr beginnt etwa 5 Tage, bevor der charakteristische Hautausschlag auftritt, und dauert bis ca. 4 Tage nach Auftreten des Ausschlags an. Unmittelbar vor dem Sichtbarwerden der Flecken ist die Ansteckungsgefahr am größten. Erst wenn der Ausschlag völlig verschwunden ist, gilt der Patient nicht mehr als infektiös. Hat man eine Masernerkrankung überstanden, ist man lebenslang vor einer erneuten Infektion geschützt.

Welche Symptome treten bei einer Maserninfektion auf?
Man unterscheidet zwei Stadien der Masernerkrankung:

8 bis 10 Tage ab der Ansteckung beginnt das Vorstadium mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen und Husten. Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen kommen hinzu. Weitere Anzeichen sind Lichtempfindlichkeit sowie eine Bindehautentzündung mit tränenden Augen. Das Gesicht der Kranken ist aufgedunsen.

Ab dem 2. oder 3. Tag bilden sich an der Wangenschleimhaut weiße Beläge, die von einem rötlichen Hof umgeben sind: die sogenannten Koplik-Flecken. Am 3. Tag steigt das Fieber stark an und die gesamte Mund- und Rachenschleimhaut ist gerötet. Nach 3 bis 5 Tagen geht das Vorstadium zu Ende und das Fieber sinkt wieder.

Jetzt beginnt das Hauptstadium. Das Fieber steigt wieder steil an, es kann zu Fieberkrämpfen kommen. Die Beschwerden des Vorstadiums werden stärker. Meist sind die Lymphknoten im Halsbereich geschwollen.

Nun zeigt sich auch der charakteristische Hautausschlag: 3 bis 6 mm große, zunächst hellrote Flecken, die ineinander fließen. Der Ausschlag tritt zuerst hinter den Ohren auf und breitet sich von dort über das Gesicht und den ganzen Körper aus. Handflächen und Fußsohlen bleiben verschont. Nach einigen Tagen färben sich die Flecken dunkler und werden bräunlich/violett. Schließlich verblassen sie nach 4 bis 7 Tagen und die Haut schuppt sich. Auch die anderen Beschwerden gehen allmählich zurück und das Fieber sinkt.

Die Erholungsphase dauert ca. 14 Tage, falls sich keine Komplikationen entwickeln.

Welche Komplikationen und Folgeerkrankungen können auftreten?
Bei 10 bis 20 Prozent der an Masern erkrankten Patienten kommt es zu Komplikationen, insbesondere Kinder unter 5 Jahren und Erwachsene ab 20 sind gefährdet. Da das Immunsystem durch die Infektion vorübergehend geschwächt ist, haben jetzt auch andere Erreger leichtes Spiel. Am häufigsten treten begleitend Mittelohrentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündungen und Durchfallerkrankungen auf.

Besonders gefürchtet ist die Entwicklung einer Enzephalitis, einer akuten Entzündung des Gehirns mit Schädigung von Nervenzellen, die bei einer von 1.000 Masernerkrankungen auftritt.

In diesen Fällen kommt es zwischen 3 und 9 Tagen nach dem Ausbruch des Hautausschlags zu Kopfschmerzen, hohem Fieber, Krampfanfällen und Bewusstseinsstörungen, die bis zum Koma führen können. 10 bis 20 Prozent der Patienten sterben daran, bei weiteren 20 bis 30 Prozent kommt es zu bleibenden Schäden des Zentralen Nervensystems.

Zwar selten, aber besonders gefährlich ist die sogenannte SSPE, die subakute sklerosierende Panenzephalitis. Diese tritt mehrere Jahre nach einer durchgemachten Maserninfektion auf. Dabei handelt es sich um eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und des Nervensystems, die immer tödlich verläuft. Besonders gefährdet sind Kinder, die im ersten Lebensjahr an Masern erkrankt sind.

Wie werden Masern behandelt?
Eine Behandlung gegen Masern im eigentlichen Sinne gibt es nicht, es können nur die Beschwerden gemildert werden. Antibiotika werden nur eingesetzt, wenn zusätzlich bakteriell verursachte Komplikationen auftreten – ansonsten sind sie bei Masern wirkungslos, da die Infektion durch Viren ausgelöst wird.

Wenn du bei deinem Kind Anzeichen einer Masernerkrankung feststellst, solltest du dich unverzüglich an eure Kinderarztpraxis wenden. Melde dich bitte telefonisch in der Praxis an und informiere das Praxisteam über den Verdacht einer Maserninfektion, damit vor deinem Besuch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden können.

Das kranke Kind sollte unbedingt Bettruhe einhalten. Bei Fieber solltest du ihm viel zu trinken geben. Auch kalte Wadenwickel sind hilfreich. Nach Rücksprache mit der Ärztin bzw. dem Arzt kann ein fiebersenkendes Medikament verabreicht werden, eventuell auch ein Mittel gegen den Husten.

Wichtig: Bekommt dein krankes Kind Fieberkrämpfe, eine starke Augenentzündung, Atembeschwerden, starke Kopfschmerzen, Erbrechen, Bewusstseinsstörungen oder einen steifen Nacken, kann es sich um eine Hirnhautentzündung handeln – rufe am besten sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.

Was musst du beachten, wenn dein Kind an Masern erkrankt?
Bei Masern gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Kinder – ebenso wie Erwachsene, bei denen eine Maserninfektion festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht – dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen.

Erst nach Abklingen der Symptome, frühestens 5 Tage nach Ausbruch des Hautausschlags, darf das Kind wieder in die Gemeinschaftseinrichtung – darüber entscheidet die Ärztin bzw. der Arzt. Doch es ist ratsam, das Kind länger zu Hause zu behalten, damit es sich von seiner Masernerkrankung erholen kann.

Wichtig: Halte dein noch ungeimpftes Baby von Kindern fern, die gerade an Masern erkrankt sind!

Wie kannst du dich und deine Familie vor Masern schützen?
Der wirksamste Schutz für dich und deine Familie ist die Impfung. Hohe Impfquoten sind übrigens auch wichtig, um die Masern-Infektionsketten zu unterbrechen – die Virusverbreitung wird so deutlich eingedämmt. Wenn etwa 95 Prozent der Bevölkerung immun sind, können auch Menschen geschützt werden, die (noch) nicht geimpft werden können: zum Beispiel  Säuglinge, Personen mit einer Immunschwäche oder ungeschützte schwangere Frauen.

Doch fehlende Information und mangelndes Interesse führen zu schnell wachsenden Impflücken in der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund wurde das Masernschutzgesetz erlassen, das am 1. März 2020in Kraft trat: Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer vom Gesetz umfassten Einrichtung arbeiten, untergebracht sind oder dort betreut werden, müssen den vollständigen Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Die Masern-Impfung ist in Deutschland nur als Kombinationsimpfstoff verfügbar: Masern-Mumps-Röteln (MMR) bzw. mit Varizellen (MMRV).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt:

  • die 1. Impfung im Alter von 11 Monaten (bei Kitabesuch bereits ab dem Alter von 9 Monaten)
  • die 2. Impfung im Alter von 15 Monaten (bei Erstimpfung im Alter von 9-10 Monaten sollte die 2. Impfung zu Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen)
  • Nachholimpfungen im Alter von 16 Monaten bis 17 Jahren: so schnell wie möglich.
  • Nach 1970 geborene Personen, die in med. Einrichtungen bzw. in der Pflege, in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in Fach-, Berufs- und Hochschulen beschäftigt sind: zwei Impfungen, sofern ungeimpft oder unbekannter Impfstatus; eine Impfung, sofern in der Kindheit nur eine Impfung verabreicht wurde.

Die Impfung ist gut verträglich. Durch die Anregung der körpereigenen Abwehr kommt es häufig zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Kurzfristig können auch Allgemeinsymptome wie z. B. eine mäßige Temperaturerhöhung, Frösteln, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder auch Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach ein bis drei Tagen wieder ab.

Quellen: Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Masern.html?nn=16911266
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): https://www.masernschutz.de
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Update 07.04.2025