Masern

Masern zählen zu den typischen Kinderkrankheiten, doch zunehmend erkranken auch Jugendliche und Erwachsene daran. Den wirksamsten Schutz bietet die Impfung. Fehlende Information und mangelndes Interesse führen aber zu schnell wachsenden Impflücken in der Bevölkerung. Dabei ist eine Maserninfektion keine harmlose Erkrankung: Bei etwa jedem 10. Betroffenen kommt es zu schwerwiegenden Komplikationen, die auch zum Tod führen können.

Was sind Masern?
Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung: Bei ungeimpften Menschen führt eine Ansteckung mit Masernviren nahezu immer zu einer Infektion. Neben vielfältigen Beschwerden wie Fieber und dem typischen roten Hautausschlag leiden die Patienten auch unter einem erheblich geschwächten Allgemeinzustand. Bei Verdacht auf eine Ansteckung muss unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden. Außerdem muss der Erkrankte isoliert werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Wer ist betroffen?
Jeder Mensch, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine vollständige Impfung geschützt ist, kann an Masern erkranken. Besonders gefährdet sind Säuglinge sowie Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine oder gar beide Impfungen in der Kindheit versäumt wurden. Bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die nicht geimpft werden können, Säuglingen und Erwachsenen besteht zudem ein höheres Risiko, dass es bei einer Masernerkrankung zu Komplikationen kommt.

Wie werden Masern übertragen?
Das Masernvirus (Briarcus morbillorum) ist ein sogenanntes RNA-Virus: Sein Erbgut besteht aus Ribonukleinsäure (RNA). Einziger Wirt ist der Mensch. Es befällt bevorzugt Zellen des Immun- und Nervensystems.

Die Masernviren werden durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Jeder Kontakt zu einem Erkrankten kann zu einer Ansteckung führen: Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speicheltröpfchen über die Luft verbreiten und eingeatmet werden, selbst aus einigen Metern Entfernung.

Außerdem ist der direkte Kontakt mit infektiösem Sekret aus Rachen oder Nase ansteckend – deshalb kann z. B. auch das Trinken aus einem benutzten Glas oder die gemeinsame Verwendung desselben Bestecks zu einer Ansteckung führen. Masernviren können in der Luft bis zu zwei Stunden überleben.

Die Ansteckungsgefahr beginnt etwa 5 Tage, bevor der charakteristische Hautausschlag auftritt, und dauert bis ca. 4 Tage nach Auftreten des Ausschlags an. Unmittelbar vor dem Sichtbarwerden der Flecken ist die Ansteckungsgefahr am größten. Erst wenn der Ausschlag völlig verschwunden ist, gilt der Patient nicht mehr als infektiös. Hat man eine Masernerkrankung überstanden, ist man lebenslang vor einer erneuten Infektion geschützt.

Welche Symptome treten bei einer Maserninfektion auf?
Man unterscheidet zwei Stadien der Masernerkrankung: das Vorstadium und das Hauptstadium.

8 – 10 Tage ab der Ansteckung beginnt das Vorstadium mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen und Husten. Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen kommen hinzu. Weitere Anzeichen sind Lichtempfindlichkeit sowie eine Bindehautentzündung mit tränenden Augen. Das Gesicht der Kranken ist aufgedunsen.

Ab dem 2. oder 3. Tag bilden sich an der Wangenschleimhaut weiße Beläge, die von einem rötlichen Hof umgeben sind: die sogenannten Koplik-Flecken. Am 3. Tag steigt das Fieber stark an und die gesamte Mund- und Rachenschleimhaut ist gerötet. Nach 3 bis 5 Tagen geht das Vorstadium zu Ende und das Fieber sinkt wieder.

Jetzt beginnt das Hauptstadium. Das Fieber steigt wieder steil an, es kann zu Fieberkrämpfen kommen. Die Beschwerden des Vorstadiums werden stärker. Meist sind die Lymphknoten im Halsbereich geschwollen.

Nun zeigt sich auch der charakteristische Hautausschlag: 3 – 6 mm große, zunächst hellrote Flecken, die ineinander fließen. Der Ausschlag tritt zuerst hinter den Ohren auf und breitet sich von dort über das Gesicht und den ganzen Körper aus. Handflächen und Fußsohlen bleiben verschont. Nach einigen Tagen färben sich die Flecken dunkler und werden bräunlich/violett. Schließlich verblassen sie nach 4 – 7 Tagen und die Haut schuppt sich. Auch die anderen Beschwerden gehen allmählich zurück und das Fieber sinkt.

Die Erholungsphase dauert ca. 14 Tage, falls sich keine Komplikationen entwickeln.

Welche Komplikationen und Folgeerkrankungen können auftreten?
Bei 10 – 20 Prozent der an Masern erkrankten Patienten kommt es zu Komplikationen, insbesondere Kinder unter 5 Jahren  und Erwachsene ab 20 sind gefährdet. Da das Immunsystem durch die Infektion vorübergehend geschwächt ist, haben jetzt auch andere Erreger leichtes Spiel. Am häufigsten treten Mittelohrentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündungen und Durchfallerkrankungen auf.

Besonders gefürchtet ist die Entwicklung einer Enzephalitis, einer akuten Entzündung des Gehirns mit Schädigung von Nervenzellen, die bei einer von 1.000 Masernerkrankungen auftritt.

In diesen Fällen kommt es zwischen 3 und 9 Tagen nach dem Ausbruch des Hautausschlags zu Kopfschmerzen, hohem Fieber, Krampfanfällen und Bewusstseinsstörungen, die bis zum Koma führen können. 10 – 20 Prozent der Patienten sterben daran, bei weiteren 20 – 30 Prozent kommt es zu bleibenden Schäden des Zentralen Nervensystems.

Zwar selten, aber besonders gefährlich ist die sogenannte SSPE, die subakute sklerosierende Panenzephalitis. Diese tritt mehrere Jahre nach einer durchgemachten Maserninfektion auf. Dabei handelt es sich um eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und des Nervensystems, die immer tödlich verläuft. Besonders gefährdet sind Kinder, die im ersten Lebensjahr an Masern erkrankt sind.

Wie werden Masern behandelt?
Eine Behandlung gegen Masern im eigentlichen Sinne gibt es nicht, es können nur die Beschwerden gemildert werden. Antibiotika werden nur eingesetzt, wenn zusätzlich bakteriell verursachte Komplikationen auftreten – ansonsten sind sie bei Masern wirkungslos, da die Infektion durch Viren ausgelöst wird.

Wenn Sie bei Ihrem Kind Anzeichen einer Masernerkrankung feststellen, sollten Sie sich unverzüglich an Ihren Kinderarzt wenden. Melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis an und informieren Sie das Praxisteam über den Verdacht einer Maserninfektion, damit vor Ihrem Besuch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden können.

Das kranke Kind sollte unbedingt Bettruhe einhalten. Geben Sie ihm bei Fieber viel zu trinken. Auch kalte Wadenwickel sind hilfreich. Nach Rücksprache mit dem Arzt kann ein fiebersenkendes Medikament verabreicht werden, eventuell auch ein Mittel gegen den Husten.

Bekommt Ihr krankes Kind Fieberkrämpfe, eine starke Augenentzündung, Atembeschwerden, starke Kopfschmerzen, Erbrechen, Bewusstseinsstörungen oder einen steifen Nacken, kann es sich um eine Hirnhautentzündung handeln – rufen Sie sofort den Notarzt!

Was müssen Sie beachten, wenn Ihr Kind an Masern erkrankt?
Bei Masern gelten die Regelungen durch das Infektionsschutzgesetz: Es besteht Meldepflicht an das Gesundheitsamt: Hier müssen der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern sowie der direkte oder indirekte Nachweis des Masernvirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich mitgeteilt werden. Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden, nachdem man Kenntnis erlangt hat, vorliegen.

Kinder – ebenso wie Erwachsene, bei denen eine Maserninfektion festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht – dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen.

Erst nach Abklingen der Symptome, frühestens 5 Tage nach Ausbruch des Hautausschlags, darf Ihr Kind wieder in die Gemeinschaftseinrichtung. Es ist jedoch ratsam, das Kind länger zu Hause zu behalten, damit es sich von seiner Masernerkrankung erholen kann.


Wichtig: Halten Sie Ihr noch ungeimpftes Baby von Kindern fern, die gerade an Masern erkrankt sind!

Wie können Sie sich und Ihre Familie vor Masern schützen?
Der wirksamste Schutz ist die Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Masern vorzugsweise mit einem sogenannten MMR-Kombinationsimpfstoff, der zusätzlich vor Mumps und Röteln schützt.

Für Kinder wird eine zweimalige Impfung empfohlen:

  • die 1. Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten; sie kann bereits ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen, wenn das Kind vor dem vollendeten 11. Lebensmonat in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen wird.
  • die 2. Impfung frühestens 4 Wochen nach der 1. Impfung und spätestens gegen Ende des 2. Lebensjahres. Erst dann ist die empfohlene Impfreihe zum Schutz vor Masern vollständig.

Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung unbedingt mit zwei Impfdosen nachgeholt werden. Da bei vielen jungen Erwachsenen große Impflücken bestehen, wird die MMR-Impfung auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, wenn sie in der Kindheit nur eine Impfung erhalten haben oder noch nicht geimpft sind bzw. wenn der Impfstatus unbekannt ist.

Für Personen, die Kontakt mit einem an Masern Erkrankten hatten und nicht geschützt sind, empfiehlt die STIKO:

  • Ungeimpfte ab dem Alter von 9 Monaten bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus sollten mit einer Impfstoffdosis gegen Masern geimpft werden, möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt, vorzugsweise mit MMR-Kombinationsimpfstoff. Damit kann der Ausbruch der Erkrankung unterdrückt werden.
  • Für Kontaktpersonen, die den MMR-Impfstoff nicht bekommen dürfen (z. B. Säuglinge unter 6 Monate und Schwangere) ist eine sogenannte passive Immunisierung durch die Gabe von humanen Antikörpern möglich. Hier sollte eine individuelle Risiko-Nutzen-Erwägung erfolgen.


Die Impfung ist gut verträglich. Durch die Anregung der körpereigenen Abwehr kommt es häufig zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Kurzfristig können auch Allgemeinsymptome wie z. B. eine mäßige Temperaturerhöhung, Frösteln, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder auch Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach ein bis drei Tagen wieder ab.

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